
Eferdinger Becken
Zahlen & Fakten
Europaschutzgebiet Eferdinger Becken (FFH-Gebiet, AT3127000), Nummer: eu33
In den Gemeinden Alkoven, Aschach a.d.D., Eferding, Feldkirchen a.d.D., Fraham, Goldwörth, Hartkirchen, Leonding, Linz, Ottensheim, Puchenau, Pupping, St. Martin i.Mkr., Wilhering
Kartenansicht DORIS sowie RIS BKA
1.346,0203 Hektar
Details zum Eferdinger Becken
Das südliche Eferdinger Becken (ca. 5,5 km breit) kennt man auch unter dem Namen „Eferdinger Landl“, das nördliche Eferdinger Becken (ca. 4 km breit) unter „Feldkirchner Feld“.
Die Beckenlandschaft liegt auf einer Meereshöhe zwischen 256 und 280 m ü.d.A. Der Bezirk Eferding hat mit 70 km² den größten Anteil an der Raumeinheit, Urfahr hat 41,5 km² Anteil, und der Bezirk Linz-Land hat nur mit einer Gemeinde einen Anteil von 7 km². Die Gemeinden Goldwörth, Eferding und Pupping sind die flächenmäßig größten in der Raumeinheit.[1]
Die Etappe 2 des Wanderweges „Donausteig“ führt von Aschach bis Eferding durch Teile des Eferdinger Beckens.
[1] https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20LWLD%20Abt_N/EferdingerBecken.pdf
Weitere Infos
Natürliche eutrophe Seen, naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, magere Flachland-Mähwiesen, Auenwälder mit Schwarzerle und Esche, Hartholzauenwälder mit Stieleiche, Feldulme, Flatterulme und Schmalblättrige Esche.
Weiters beinhaltet das Gebiet nachhaltige Streuobstwiesen mit einer Fläche von etwa 30 Hektar, die als besonders schutzwürdig gelten (die Ottensheimer Streuobstwiesen zwischen der Rodlbrücke und Hagenau).[1]
[1] https://www.meinbezirk.at/urfahr-umgebung/c-lokales/streuobstwiesen-in-ottensheim-geschuetzt_a4759364
Flussmuschel, Scharlachkäfer, Kammmolch, Mops- und Wimpernfledermaus, Fischotter und Biber, Gänsesäger und Knoblauchkröte. Bei den Fischen z. B. Perlfisch, Schied, Schlammpeitzger, Zingel, Koppe und weitere seltene Fischarten.
Juchtenkäfer: Das Totholz in den Streuobstwiesen ist für Insekten sehr wichtig. In Ottensheim kommt der vom Aussterben bedrohte Juchtenkäfer vor. In einem Kunst-am-Bau-Projekt in der denkmalgeschützten Stiege des Amtshauses in Ottensheim ist der Juchtenkäfer verewigt und somit zu einer Art Wahrzeichen der Gemeinde geworden.[1]
[1] https://www.meinbezirk.at/urfahr-umgebung/c-lokales/streuobstwiesen-in-ottensheim-geschuetzt_a4759364
Wasserfeder: Einer der wenigen Standorte dieser in Oberösterreich sehr selten Wasserpflanze findet sich in einem Donaualtarm im Eferdinger Becken.
Sumpfwolfsmilch: Diese Pflanze ist in Österreich vom Aussterben bedroht, sie konnte bis vor wenigen Jahren noch im Eferdinger Becken nachgewiesen werden. Aktuell ist der Nachweis jedoch nicht
gesichert.[1]
[1] https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20LWLD%20Abt_N/EferdingerBecken.pdf
Schutzzweck und Entwicklungsmaßnahmen
Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Eferdinger Becken“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der natürlichen Lebensräume des Anhang I der FFH-Richtlinie (§ 7 Z 1) sowie der Tierarten des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und deren Lebensräume (siehe unter „Arten“).
Erlaubte Eingriffe und Maßnahmen
Maßnahmen, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks führen können, bedürfen einer Bewilligung der Landesregierung. Es dürfen keine Eingriffe in die Gewässersohle erfolgen.
Erlaubt ist unter anderem das Betreten und Befahren von Straßen und Wegen, das Befahren der Donau mit Wasserfahrzeugen aller Art sowie der anderen Gewässer mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen, Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen und das Befahren mit Wasserfahrzeugen durch Bedienstete der Kraftwerksbetreiber, des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, der Fischereiberechtigten und Fischereiausübenden sowie der via donau.
Weiters erlaubt ist die rechtmäßige Ausübung der Jagd (ausgenommen Fischotter), die rechtmäßige Ausübung der Fischerei (außer Fütterung von Fischen in Augewässern und Besatz mit nicht autochthonen Wassertieren) und die Durchführung verschiedener Waldpflegemaßnahmen (Details siehe Verordnung).
Die Fütterung jagdbarer Wildenten ist nur bei Bedarf vom 1. September bis 31. März und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung gibt es auf Teilflächen verschiedene Einschränkungen bei Beweidung, Mahd und Obstbaumschnitt (Details siehe Verordnung).

Was Sie darüber hinaus noch interessieren könnte ...
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20001157
Amt
Karin Pindur
Telefon: 0732/7720-11896
E-Mail: karin.pindur@ooe.gv.at
Strauß-Wachsenegger Gudrun (keine Kontaktdaten vorhanden)
Gebietsbetreuer
Clemens Gumpinger
BLATTFISCH – Techn. Büro für Gewässerökologie
Telefon: 07242-211592-0
E-Mail: gumpinger@blattfisch.at
www.blattfisch.at
Albin Lugmair
E-Mail: gstocket@aon.at
Gerald Zauner
Technisches Büro Zauner GmbH
Telefon: 07717 7176-11
E-Mail: ezell@ezb-fluss.at
www.ezb-fluss.at
- https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20LWLD%20Abt_N/EferdingerBecken.pdf
- https://de.wikipedia.org/wiki/Eferdinger_Becken
- https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20LWLD%20Abt_N/Grundeigent%c3%bcmerinfo%20Eferdinger%20Becken%20Oktober%202020.pdf
- https://www.wko.at/service/ooe/umwelt-energie/Teile-des-Eferdinger-Beckens-sind-Europaschutzgebiet.html
- https://www.ausflugstipps.at/oesterreich-tour/detail/430001320/donausteig-etappe-2-g01-aschach-eferding-durchs-eferdinger-becken-maeandern.html
- https://www.ooe-umweltanwaltschaft.at/Mediendateien/ESG%20Eferdinger%20Becken.pdf