Obstbäume im Eferdinger Becken
Das Eferdinger Becken ist eine fruchtbare Ebene an der oberösterreichischen Donau westlich von Linz. Das Gebiet umfasst rund 24 Flusskilometer der Donau sowie einige Zubringer, die Vorkommen zahlreicher Fischarten beherbergen. Die noch erhaltenen Reste der ursprünglich großflächig vorhandenen Auwälder mit den für Amphibien, wie z. B. den Kammmolch, wichtigen Kleingewässern sind ebenso in das Gebiet einbezogen wie die Streuobstwiesen in Ottensheim mit dem bedeutendsten Vorkommen des Juchtenkäfers in Oberösterreich.

Zahlen & Fakten

Europaschutzgebiet Eferdinger Becken (FFH-Gebiet, AT3127000), Nummer: eu33

In den Gemeinden Alkoven, Aschach a.d.D., Eferding, Feldkirchen a.d.D., Fraham, Goldwörth, Hartkirchen, Leonding, Linz, Ottensheim, Puchenau, Pupping, St. Martin i.Mkr., Wilhering

Kartenansicht DORIS sowie RIS BKA

1.346,0203 Hektar

Details zum Eferdinger Becken

Das südliche Eferdinger Becken (ca. 5,5 km breit) kennt man auch unter dem Namen „Eferdinger Landl“, das nördliche Eferdinger Becken (ca. 4 km breit) unter „Feldkirchner Feld“.

Die Beckenlandschaft liegt auf einer Meereshöhe zwischen 256 und 280 m ü.d.A. Der Bezirk Eferding hat mit 70 km² den größten Anteil an der Raumeinheit, Urfahr hat 41,5 km² Anteil, und der Bezirk Linz-Land hat nur mit einer Gemeinde einen Anteil von 7 km². Die Gemeinden Goldwörth, Eferding und Pupping sind die flächenmäßig größten in der Raumeinheit.[1]

Die Etappe 2 des Wanderweges „Donausteig“ führt von Aschach bis Eferding durch Teile des Eferdinger Beckens.

[1] https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20LWLD%20Abt_N/EferdingerBecken.pdf

 

Weitere Infos

Natürliche eutrophe Seen, naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, magere Flachland-Mähwiesen, Auenwälder mit Schwarzerle und Esche, Hartholzauenwälder mit Stieleiche, Feldulme, Flatterulme und Schmalblättrige Esche.

Weiters beinhaltet das Gebiet nachhaltige Streuobstwiesen mit einer Fläche von etwa 30 Hektar, die als besonders schutzwürdig gelten (die Ottensheimer Streuobstwiesen zwischen der Rodlbrücke und Hagenau).[1]

[1] https://www.meinbezirk.at/urfahr-umgebung/c-lokales/streuobstwiesen-in-ottensheim-geschuetzt_a4759364

Flussmuschel, Scharlachkäfer, Kammmolch, Mops- und Wimpernfledermaus, Fischotter und Biber, Gänsesäger und Knoblauchkröte. Bei den Fischen z. B. Perlfisch, Schied, Schlammpeitzger, Zingel, Koppe und weitere seltene Fischarten.

Juchtenkäfer: Das Totholz in den Streuobstwiesen ist für Insekten sehr wichtig. In Ottensheim kommt der vom Aussterben bedrohte Juchtenkäfer vor. In einem Kunst-am-Bau-Projekt in der denkmalgeschützten Stiege des Amtshauses in Ottensheim ist der Juchtenkäfer verewigt und somit zu einer Art Wahrzeichen der Gemeinde geworden.[1]

[1] https://www.meinbezirk.at/urfahr-umgebung/c-lokales/streuobstwiesen-in-ottensheim-geschuetzt_a4759364

Wasserfeder: Einer der wenigen Standorte dieser in Oberösterreich sehr selten Wasserpflanze findet sich in einem Donaualtarm im Eferdinger Becken.
Sumpfwolfsmilch: Diese Pflanze ist in Österreich vom Aussterben bedroht, sie konnte bis vor wenigen Jahren noch im Eferdinger Becken nachgewiesen werden. Aktuell ist der Nachweis jedoch nicht
gesichert.[1]

[1] https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20LWLD%20Abt_N/EferdingerBecken.pdf

 

Schutzzweck und Entwicklungsmaßnahmen

Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Eferdinger Becken“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der natürlichen Lebensräume des Anhang I der FFH-Richtlinie (§ 7 Z 1) sowie der Tierarten des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und deren Lebensräume (siehe unter „Arten“).

Erlaubte Eingriffe und Maßnahmen

Maßnahmen, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks führen können, bedürfen einer Bewilligung der Landesregierung. Es dürfen keine Eingriffe in die Gewässersohle erfolgen.

Erlaubt ist unter anderem das Betreten und Befahren von Straßen und Wegen, das Befahren der Donau mit Wasserfahrzeugen aller Art sowie der anderen Gewässer mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen, Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen und das Befahren mit Wasserfahrzeugen durch Bedienstete der Kraftwerksbetreiber, des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, der Fischereiberechtigten und Fischereiausübenden sowie der via donau.

Weiters erlaubt ist die rechtmäßige Ausübung der Jagd (ausgenommen Fischotter), die rechtmäßige Ausübung der Fischerei (außer Fütterung von Fischen in Augewässern und Besatz mit nicht autochthonen Wassertieren) und die Durchführung verschiedener Waldpflegemaßnahmen (Details siehe Verordnung).

Die Fütterung jagdbarer Wildenten ist nur bei Bedarf vom 1. September bis 31. März und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung gibt es auf Teilflächen verschiedene Einschränkungen bei Beweidung, Mahd und Obstbaumschnitt (Details siehe Verordnung).

Felder im Eferdinger Becken, manche mit Folien abgedeckt für den Gemüseanbau

Was Sie darüber hinaus noch interessieren könnte ...

  • https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20001157

Amt

Karin Pindur
Telefon: 0732/7720-11896
E-Mail: karin.pindur@ooe.gv.at

Strauß-Wachsenegger Gudrun (keine Kontaktdaten vorhanden)

Gebietsbetreuer

Clemens Gumpinger
BLATTFISCH – Techn. Büro für Gewässerökologie
Telefon: 07242-211592-0
E-Mail: gumpinger@blattfisch.at
www.blattfisch.at

Albin Lugmair
E-Mail: gstocket@aon.at

Gerald Zauner
Technisches Büro Zauner GmbH
Telefon: 07717 7176-11
E-Mail: ezell@ezb-fluss.at
www.ezb-fluss.at